krankenkassen unterstützen besseres hören

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel pro Hörgerät einen Vertragspreis von 685 €, zuzüglich einer Pauschale für individuell gefertigte Ohrstücke von 33,50 € und einer Servicepauschale für Reparaturarbeiten von ca. 125 €. Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhöht sich die Kostenübernahme für das Hörgerät auf ca. 840 €. Für das zweite Hörgerät ist eine Wiederversorgung frühestens nach sechs Jahren möglich. Die konkrete Kostenübernahme unterscheidet sich je nach Krankenkasse kaum. Versicherte tragen bei einem eigenanteilsfreien Hörgerät (Kassenmodell) nur eine gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Gerät.

Außerdem übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Beratung und Anpassung des Geräts durch einen Hörgeräteakustiker. Und für Reparaturen: Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten werden die Reparaturen in einem Zeitraum von 6 Jahren übernommen.