Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Hörsysteme zu bezahlen, wenn ein HNO-Arzt bescheinigt, dass diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Im Rahmen der Grundversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Hörhilfe. Dazu wurde ein Festbetrag festgelegt, der laut den neuen Richtlinien seit 2013 bis zu 784,94 Euro pro Hörsystem beträgt. Die einmalige gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro wird nicht übernommen und muss vom Hörgeräteträger selbst bezahlt werden. Zudem hat man alle 6 Jahre die Möglichkeit ein neues Hörgerät und den Zuschuss der Krankenkasse zu beantragen.